Sind Sie bereit für ein Gespräch? Nehmen Sie Kontakt mit unseren Experten auf
Wissen Sie, welche Auswirkungen das französische Mandat 2024 auf Sie hat? Wir sind gesetzeskonform und auf alle Änderungen vorbereitet. Überlassen Sie das Basware.
Ursprünglich festgelegte Fristen:
Wichtige Aktualisierung: Die französische Regierung gab am 28. Juli 2023 bekannt, dass sie beschlossen hat, die für den 1. Juli 2024 vorgesehene Einführung des Systems zu verschieben, um genügend Zeit für den Erfolg dieser Reform zu haben. Das Datum der Verschiebung wird im Rahmen der Verabschiedung des Finanzgesetzes für 2024 festgelegt. Daher können sich alle auf dieser Seite genannten Termine noch ändern.
Diese Seite wird laufend aktualisiert (ursprünglich veröffentlicht 10-2021, zuletzt aktualisiert 07-2023).
Basware hat sich verpflichtet, eine konforme e-Invoicing-Lösung in Frankreich anzubieten und eine Partner-Dematerialisierungsplattform (PDP) zu werden, die von der französischen Generaldirektion für öffentliche Finanzen akkreditiert ist. Unser Ziel ist es, Sie über die wichtigsten Entwicklungen in Bezug auf das Mandat auf dem Laufenden zu halten und Sie mit Fachwissen und Lösungen zu versorgen, damit Sie den Vorgaben des e-Invoicing-Mandats in Frankreich 2024 vollständig entsprechen.
Unsere Experten besprechen gerne mit Ihnen, wie Basware Ihnen helfen kann, das e-Invoicing-Mandat in Frankreich zu erfüllen und Ihr Unternehmen weiterzuentwickeln. Falls Sie noch keinen Ansprechpartner haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an [email protected]. Wir werden uns in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen. Alternativ können Sie sich registrieren, um regelmäßig von Basware über das Mandat für elektronische Rechnungen in Frankreich 2024 informiert zu werden.
In den letzten zehn Jahren hat die französische Regierung strategische Initiativen gestartet, um die Effizienz bei der Erhebung der Mehrwertsteuer zu erhöhen. Die Technologien, mit denen dieses Ziel erreicht werden soll, sind die elektronische Rechnungsstellung (e-Invoicing) und seit kurzem auch die elektronische Berichterstattung (e-Reporting). Gemäß dem neuen Mandat in Frankreich, das in der Rechtsverordnung Nr. 2021-1190 vom 15. September 2021 spezifiziert wurde, müssen umsatzsteuerpflichtige Geschäftsdokumente wie elektronische Rechnungen generell auf der staatlichen Plattform Portail public de facturation (PPF, übersetzt als öffentliches Rechnungsportal) registriert und gemeldet werden.
Ihr Unternehmen muss herausfinden, welche Teile Ihrer internen Rechnungsprozesse von diesen von der französischen Regierung angeordneten Änderungen betroffen sind:
Die Fristen für die Verpflichtung zur Übermittlung elektronischer B2B-Rechnungen hängen von der Unternehmensgröße ab: 1. Juli 2024 für große Unternehmen, 1. Januar 2025 für mittlere Unternehmen, 1. Januar 2026 für mittlere bis kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen (Einzelheiten siehe unten).
Für B2C-Rechnungen und grenzüberschreitende Rechnungen ist das e-Invoicing nicht obligatorisch. Die Regierung wird jedoch von den französischen Unternehmen verlangen, dass sie die e-Reporting-Dateien für diese Transaktionen mit einem ähnlichen Datenpunktsatz in bestimmten Formaten an die Regierungsplattform senden, und zwar vier Tage nach Ablauf der Woche für Unternehmen, die der Standard-Reportingregelung (réel normal) unterliegen, und innerhalb von sieben Tagen nach Ablauf des Monats für alle anderen Unternehmen.
E-Invoices und e-Reporting-Daten können entweder direkt an die staatliche Plattform PPF (Portail public de facturation) übermittelt werden oder über eine Drittanbieter-Lösung eines akkreditierten Dienstleisters (PDP für plateforme de dématérialisation partenaire) gesendet werden. Das bedeutet, dass die Unternehmen ihre Rechnungen nicht mehr direkt an die Kunden schicken, sondern entweder über die PPF oder die Drittanbieter-PDP. Die französische Regierung nennt diesen Ansatz mit diesen beiden Optionen das "Y-Modell ".
Unternehmen, die in Frankreich mehrwertsteuerpflichtig sind, müssen ab 1. Juli 2024 in der Lage sein, elektronische Rechnungen in den vorgeschriebenen Formaten UBL 2.1, UN/CEFACT CII und Factur-X zu empfangen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Lösung zur Rechnungsverarbeitung die zulässigen Formate empfangen und verarbeiten kann.
Das Mandat erfordert auch eine Verwaltung des Lebenszyklus von Rechnungen, d. h. die Übermittlung regelmäßiger Aktualisierungen des Rechnungsstatus an die staatliche Plattform PPF - entweder direkt oder über eine Digitalisierungsplattform eines Partners (PDP). Einige Statusangaben sind obligatorisch (Rechnung eingereicht, verweigert, abgelehnt, erhalten), andere sind optional (bestritten, genehmigt usw.).
Nach Ablauf der unten genannten Fristen werden nur bestimmte e-Invoice-Formate akzeptiert: UBL 2.1, UN/CEFACT CII und Factur-X. Das bedeutet, dass spätestens 2026 Papierrechnungen und einfache PDF-Rechnungen in Frankreich für die elektronische B2B-Rechnungsstellung im Inland nicht mehr gültig sein werden. Wenn Sie Rechnungen elektronisch ausstellen, müssen diese auch elektronisch archiviert werden, so dass Sie bis spätestens 2026 über eine Lösung für die elektronische Rechnungsarchivierung verfügen müssen.
Das Mandat betrifft Unternehmen oder Tochtergesellschaften, die in Frankreich mehrwertsteuerpflichtig sind (definiert als eine durch ihre SIREN-Nummer identifizierte rechtliche Einheit).
Bitte beachten Sie: Diese Fristen können sich noch ändern. Die französische Regierung gab am 28. Juli 2023 bekannt, dass sie beschlossen hat, die für den 1. Juli 2024 vorgesehene Einführung des Systems zu verschieben.
Für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern UND weniger als 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme.
Für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern UND weniger als 2 Mio. € Umsatz/Bilanzsumme.
Laden Sie unsere Checkliste für Frankreich herunter, die Tipps enthält, wie Sie sich rechtzeitig vorbereiten können:
Über das Basware Network, das weltweit größte offene Geschäftsnetzwerk, kann Ihr Unternehmen die Konnektivität mit dem Regierungsportal PPF sicherstellen. Das französische e-Invoicing-Mandat 2024 ist zwar eine wichtige Compliance-Herausforderung, aber nur eine von vielen. Da die Rechnungsstellung und die Einhaltung von Steuervorschriften komplex und fragmentiert sind und sich ständig ändern, brauchen Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der die laufenden globalen Entwicklungen genau kennt. Anstatt mehrere Lösungen gleichzeitig zu betreiben, kann Ihr Unternehmen auf Basware als umfassende Compliance-Lösung vertrauen.
Basware hat eine enge Partnerschaft mit KPMG Advocacy. Gemeinsam wird die Compliance der e-Invoicing-Lösungen von Basware kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt.
Basware ist aktives Mitglied der Koordinierungsgruppe der französischen Regierung FNFE.
Basware beteiligt sich aktiv an der von der französischen Generaldirektion für öffentliche Finanzen organisierten PDP-Arbeitsgruppe.
Basware hat sich verpflichtet, eine e-Invoicing-Lösung zu entwickeln, die vollständig mit dem französischen Mandat 2024 übereinstimmt, und wir bereiten uns darauf vor, eine Partner-Dematerialisierungsplattform (PDP) zu werden, die von der französischen Generaldirektion für öffentliche Finanzen akkreditiert ist (die Akkreditierung beginnt im Mai 2023).
Basware verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in den Bereichen Regulierung und Best Practices in den lokalen Märkten und hat ein tiefes Verständnis für die einzigartigen und komplexen Compliance-Anforderungen globaler Unternehmen.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unseren Fachleuten, um die Auswirkungen des Mandats auf Ihr Unternehmen und mögliche Lösungen zu besprechen.
Unsere Experten besprechen gerne mit Ihnen, wie Basware Ihnen helfen kann, das e-Invoicing-Mandat in Frankreich zu erfüllen und Ihr Unternehmen weiterzuentwickeln. Falls Sie noch keinen Ansprechpartner haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an [email protected]. Wir werden uns in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.
Gemäß dem französischen B2B-Mandat werden nur strukturierte Formate als gültige elektronische Rechnungen für steuerliche Zwecke angesehen. Das bedeutet, dass spätestens 2026 Papier- und einfache PDF-Rechnungen in Frankreich für die elektronische B2B-Rechnungsstellung nicht mehr gültig sein werden.
Die DGFIP (Direction générale des Finances publiques; übersetzt: Generaldirektion für öffentliche Finanzen) plant, die Verwendung von einer Reihe von Formaten zu regulieren, sofern sie mit der europäischen Norm kompatibel sind. Die drei zunächst zugelassenen Formate sind UBL 2.1, UN/CEFACT CII und Factur-X.
PDP steht für Plateformes de dématérialisation partenaires, was übersetzt so viel wie Partnerplattform für Digitalisierung/Dematerialisierung bedeutet. Die Registrierung von Anbietern für eine PDP wird im Mai 2023 eröffnet - keine Plattform kann vor diesem Zeitpunkt vorgeben, registriert oder akkreditiert zu sein. PDPs müssen sich einem Konformitätsaudit unterziehen, um gegenüber der Verwaltung nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, die Anforderungen zu erfüllen.
PDPs müssen:
PPF steht für Portail public de facturation, was so viel wie öffentliches Rechnungsportal bedeutet. Die öffentlich vertrauenswürdige dritte Partei bietet kostenlose Dienstleistungen an und konzentriert sich auf die Rechnungsstellung und Abrechnungsdaten für die Steuerbehörden. Das öffentliche Rechnungsportal ermöglicht es Unternehmen, Rechnungen einzureichen, die sie in einem strukturierten oder gemischten Format erstellt haben:
Das Portal für die öffentliche Rechnungsstellung bietet Ihnen auch die Möglichkeit, die Daten online einzugeben oder eine PDF-Datei hochzuladen, die die Rechnung darstellt. Die eingegebenen (oder aus der PDF-Datei extrahierten) Daten werden dann nach der Validierung in eines der strukturierten Formate der Plattform umgewandelt.
Die entsprechende Rechnung wird dem Empfänger ohne weiteres Zutun des Einreichers zur Verfügung gestellt.
Für B2C-Rechnungen und grenzüberschreitende Rechnungen ist die e-Invoicing nicht verpflichtend. Um jedoch einen vollständigen Überblick über alle Rechnungsvorgänge zu erhalten, wird die Regierung von den Unternehmen die Übermittlung von e-Reporting-Dateien verlangen.
E-Reporting erfordert eine Reihe von Datenpunkten in einer bestimmten Form und muss in regelmäßigen Abständen übermittelt werden. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, e-Reporting zu erstellen und an die staatliche Plattform zu senden, entweder direkt oder über eine Partnerplattform (PDP), die diese Dateien erstellen und an die staatliche Plattform liefern kann. Diese Transaktionen sind von e-Reporting betroffen:
Zusätzlich zu den Rechnungsdaten müssen die Unternehmen die Bearbeitungsstände der Rechnungen an die staatliche Plattform übermitteln - direkt oder über eine Partnerplattform.
Der Lebenszyklus der Rechnungen wird mehr Transparenz über den Status der Vorgänge gegenüber der Regierung gewährleisten. Einige Status sind obligatorisch (Rechnung eingereicht, verweigert, abgelehnt, erhalten), andere sind fakultativ (angefochten, genehmigt usw.).
Seit dem 1. Januar 2020 ist die elektronische Rechnungsstellung in Frankreich für alle Transaktionen mit dem öffentlichen Sektor (B2G, Business-to-Government) über das Chorus Pro Portal verpflichtend.
Ab dem 1. Juli 2024 werden die B2G-Rechnungsströme über das neue E-Invoicing-System, das Portail public de facturation (PPF), laufen. Das bedeutet, dass 800.000 private Unternehmen sich auf die Anforderung einstellen müssen, B2G-Rechnungen über die neue E-Invoicing-Landschaft auszustellen. Bislang gibt es noch keine Klarheit über mögliche Übergangsfristen für bestehende Chorus Pro-Datenflüsse.
Buchen Sie ein Beratungsgespräch mit unseren Lösungsexperten, um die Auswirkungen des Mandats auf Ihr Unternehmen und mögliche Lösungen zu besprechen.